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Gegenanzeigen

Gegenanzeigen (Kontraindikationen) sind Gründe, die gegen die Anwendung eines Arzneimittels sprechen. Die Kontraindikationen beschreiben, in welchen Fällen ein Arzneimittel nicht angewendet werden darf (z.B. bei bestimmten Vorerkrankungen).

Bei Patienten mit diagnostiziertem Prostatakarzinom (Krebs) darf eine Testosteronbehandlung nicht durchgeführt werden. Eine Testosteronbehandlung führt nicht zur Entstehung von Prostatakrebs. Da das Prostatakarzinom aber zu den Sexualhormon-abhängigen Tumoren gehört, könnte ein bereits bestehender Tumor durch Testosteron zu weiterem Wachstum angeregt werden.

Beim sehr seltenen Mammakarzinom (Brustdrüsenkrebs) des Mannes verhält es sich gleichermaßen.

Als Gegenanzeigen gelten auch Überempfindlichkeitsreaktionen gegenüber den Inhaltsstoffen des jeweiligen Testosteronpräparates.

Bei Frauen und Kindern unter 18 Jahren sind die für den erwachsenen Mann zugelassenen Testosteronpräparate nicht untersucht worden.

Rechtshinweis

Sie finden in diesem Kapitel allgemeine Aussagen zur Testosteronbehandlung. Die unterschiedlichen Präparate und Darreichungsformen (z.B. Sprize, Gel) können sich hinsichtlich ihres Wirkungs- und Nebenwirkungsprofils unterscheiden. Verbindlich sind immer die Produktinformationen des Präparates, das Ihnen verschrieben wurde.